Anwalts- und Gerichtskosten bei Firmen und Selbständigen können schnell einmal hunderttausend Euro erreichen. Nicht selten übersteigen die Rechtskosten sogar den Streitwert, so dass für viele kleinere Unternehmen die Existenz schnell bedroht ist. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung stellt deshalb eine sehr preiswerte Möglichkeit dar, Firmen, freiberuflich Tätige und sonstige Selbständige zu versichern. Zudem besteht die Möglichkeit, die Beiträge entsprechend steuerlich als Ausgaben geltend zu machen. Beim Abschluss ist stets darauf zu achten, dass die gewerbliche Rechtsschutzversicherung individuell und insbesondere im gewerblichen Bereich entsprechend auch auf die persönlichen Leistungsbedürfnisse abgestimmt wird.
Generell haben Selbständige, Freiberufler und Firmen die Möglichkeit, eine sog. „Rechtsschutzversicherung für Selbständige" nach § 23, 24, 28 ARB abzuschließen. Versichert sind im Normalfall neben dem Inhaber des Betriebs seine Familienangehörigen sowie alle Beschäftigten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Nicht versicherbar ist hingegen die individuelle Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zwischen den mitversicherten Arbeitnehmern untereinander und insbesondere gegen den Versicherungsnehmer selbst. Die berufliche Tätigkeit sollte daher genau im Versicherungsschein angegeben werden. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, die sowohl räumlich, personell als auch betrieblich (Einkauf, Buchhaltung etc.) eindeutig voneinander getrennt sind, muss jeder Betriebsteil gesondert versichert werden.
Die Firmen-Rechtsschutzversicherung wird oftmals auch als Komplettpaket gebündelt günstig abgeschlossen. Sie umfasst dann die Bereiche Berufsrechtsschutz (Grundrechtsschutz für Firmen und Selbständige einschließlich Arbeitsrechtsschutz), Privatrechtsschutz (Schutz des Selbständigen, des Geschäftsführers, der Familie einschließlich Arbeits- und Vertragsrechtsschutz), Verkehrs-Rechtsschutz (Firmenfahrzeuge und Privatfahrzeuge des Selbständigen, des Geschäftsführers, der Familie) sowie den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (gilt sowohl für die Gewerbeeinheit als auch für die selbst bewohnte Wohneinheit). Letzterer muss häufig extra beantragt werden. Denn im Gegensatz zu Angestellten können Firmen und Selbständige auch einen Berufsrechtsschutz ohne einen privaten Rechtsschutz abschließen.